Honorar

Das Honorar für die Behandlung in meiner Praxis berechnet sich nach Zeitaufwand

  • Montag – Freitag                                                             € 65,- / Sitzung (45 Minuten)
  • Samstag                                                                           € 75,- / Sitzung (45 Minuten)
  • Erstanamnese                                                                  € 135,- (Dauer ca. 1,5 bis 2,0 Stunden)
  • Telefonberatungen oder Beratungen per Email           € 15,- je angefangene 1/4 Stunde pro Gespräch
  • Angefangene Stunden werden anteilig berechnet.

    Für die Erstanamnese bitte ich Dich, mir vorab den ausgefüllten Anamnesebogen zukommen zu lassen. Diesen schicke ich Dir bei Terminvereinbarung zu.

    Hinweis:
    In der Regel dauert eine Therapiesitzung ca. 45 Minuten. In besonderen Fällen können es auch 1,5 bis 2 Stunden werden, dieser Mehraufwand wird dann zeitanteilig verrechnet. Die Dauer der jeweiligen Therapieeinheit legen wir gemeinsam bei der Terminvereinbarung fest. In meinem Honorar bereits enthalten ist die jeweilige Vor- und Nachbereitung zum vereinbarten Termin.

    Die Kosten für jede Behandlung sind vom Patienten bar zu bezahlen. Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aus dem Jahr 1985 kommt nicht zur Anwendung.

    Für Privatpatienten und Patienten mit einer Zusatzversicherung wird eine Rechnung gemäß Geührenverzeichnis der Heilpraktiker (GebüH) erstellt. Das Honorar ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsausstellung zu zahlen, unabhängig von der möglichen Erstattung durch die Krankenkasse.


    Terminabsage

    Solltest Du Dich krank fühlen bitte ich darum, Deinen Termin fristgerecht abzusagen, ebenso wenn Du engen Kontakt zu einer Corona-positiv-getesteten Person hattest. Eine Termindurchführung ist unter diesen Umständen leider nicht möglich. Ich hoffe, Du hast hierfür Verständnis.

     

    Ausfallhonorar

    Selbstverständlich kann immer wieder etwas dazwischen kommen, aber bitte sage Deinen Termin spätestens 24 Stunden vorher ab. Damit ich ihn an einen anderen Patienten vergeben kann.

    Bei überhaupt nicht oder zu kurzfirstig abgesagten Terminen wird ein Ausfallhonorar in Höhe des Betrages, der dem für den Termin reservierten Zeitfenster entspricht, angesetzt. Ich bitte um Dein Verständnis.

     

    Leistungserstattung

    Ich als Heilpraktikerin nehme nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informiere Dich bitte direkt bei Deiner Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.

    Mitglieder privater Krankenversicherungen und privat zusatzversicherte Patienten können Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben.
    Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und meinem Heilpraktiker-Honorar sind von Dir zu tragen.

    Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Mein Honoraranspruch Dir gegenüber, ist unabhängig von jeglicher Versicherungsleistung in voller Höhe zu begleichen.


      Datenschutz

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